Erforderliche Dokumente

Erforderliche Dokumente für die Ermittlung der Ehefähigkeit bzw. Prüfung im ZPR:

   o   Geburtsurkunde

   o   Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Fremden: Reisepass oder Personalausweis)

   o   ggf. Nachweis des Wohnsitzes (Meldebestätigung)

   o   Heiratsurkunden aller früheren Ehen

   o   Urkunden aller früheren Partnerschaften und Nachweise über deren Auflösung

   o   Nachweis der Auflösung aller früheren Ehen (i.d.R. Scheidungsbeschluss/-urteil mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde          des früheren Ehegatten)

   o   Geburtsurkunden gemeinsamer vorehelicher Kinder ggf. Vaterschaftsanerkenntnis

   o   Nachweis von akademischen Graden oder Standesbezeichnungen (Ing.-Urkunden, Diplom, Sponsion, Promotion usw.)

 

Für Personen, die noch nicht volljährig sind (vollendetes 18. Lebensjahr)

   o   Einwilligung der gesetzlichen Vertreter und Erziehungsberechtigten

   o   Ehemündigkeitserklärung (vom Bezirksgericht), wenn die Person das 16. Lebensjahr vollendet hat und der künftige Ehegatte volljährig ist

 

Für Personen mit fremder Staatsangehörigkeit (zusätzlich):

   o   Ehefähigkeitszeugnis: Das ist eine Bestätigung der zuständigen Heimatbehörde über das Nichtvorliegen von Ehehindernissen.            Das Ehefähigkeitszeugnis hat nur begrenzte Gültigkeit (6 Monate).

Konventionsflüchtlinge:

   o   Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft/Konventionspass

   o   Ausländische Personenstandsurkunden werden akzeptiert, bedürfen aber je nach Staat einer diplomatischen Beglaubigung oder          Apostille.

   o   Fremdsprachige Urkunden sind von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher in Österreich zu übersetzen.