Erforderliche Dokumente für die Ermittlung der Ehefähigkeit bzw. Prüfung im ZPR:
o Geburtsurkunde
o Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Fremden: Reisepass oder Personalausweis)
o ggf. Nachweis des Wohnsitzes (Meldebestätigung)
o Heiratsurkunden aller früheren Ehen
o Urkunden aller früheren Partnerschaften und Nachweise über deren Auflösung
o Nachweis der Auflösung aller früheren Ehen (i.d.R. Scheidungsbeschluss/-urteil mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten)
o Geburtsurkunden gemeinsamer vorehelicher Kinder ggf. Vaterschaftsanerkenntnis
o Nachweis von akademischen Graden oder Standesbezeichnungen (Ing.-Urkunden, Diplom, Sponsion, Promotion usw.)
Für Personen, die noch nicht volljährig sind (vollendetes 18. Lebensjahr)
o Einwilligung der gesetzlichen Vertreter und Erziehungsberechtigten
o Ehemündigkeitserklärung (vom Bezirksgericht), wenn die Person das 16. Lebensjahr vollendet hat und der künftige Ehegatte volljährig ist
Für Personen mit fremder Staatsangehörigkeit (zusätzlich):
o Ehefähigkeitszeugnis: Das ist eine Bestätigung der zuständigen Heimatbehörde über das Nichtvorliegen von Ehehindernissen. Das Ehefähigkeitszeugnis hat nur begrenzte Gültigkeit (6 Monate).
Konventionsflüchtlinge:
o Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft/Konventionspass
o Ausländische Personenstandsurkunden werden akzeptiert, bedürfen aber je nach Staat einer diplomatischen Beglaubigung oder Apostille.
o Fremdsprachige Urkunden sind von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher in Österreich zu übersetzen.