Anmeldung
Fristen
Ein Wohnsitz muss innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft beim zuständigen Meldeamt gemeldet
werden.
Welches Meldeamt ist zuständig?
Wenn Sie einen Wohnsitz in Kitzeck anmelden möchten, wenden Sie sich bitte an das Meldeamt der Gemeinde Kitzeck.
Die Anmeldung kann folgendermaßen erfolgen:
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persönlich durch die meldepflichtige Person
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postalischen mit den Originaldokumenten
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durch Dritte mit einem eigenen Lichtbildausweis sowie den Originaldokumenten meldepflichtigen Person
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
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amtlicher Lichtbildausweis
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vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Meldezettel-Formular
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Geburtsurkunde
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bei ausländischer Staatsbürgerinnen/Staatsbürger: Reisepass
Abmeldung
Fristen
Eine Abmeldung muss innerhalb von drei Tagen vor bis drei Tagen nach dem Auszug erfolgen. Beim Anmelden eines neuen Hauptwohnsitzes
erfolgt die Abmeldung des alten Wohnsitzes automatisch.
Die Abmeldung kann folgendermaßen erfolgen:
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persönlich durch die meldepflichtige Person
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postalischen mit den Originaldokumenten
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durch Dritte mit einem eigenen Lichtbildausweis sowie den Originaldokumenten meldepflichtigen Person
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online mit der Bürgerkarte (z.B. Handysignatur)
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
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amtlicher Lichtbildausweis
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vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Meldezettel-Formular
Ummeldung
Fristen
Die Ummeldung des Wohnsitzes muss innerhalb eines Monats erbracht werden.
Die Ummeldung kann folgendermaßen erfolgen
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persönlich durch die meldepflichtige Person
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postalischen mit den Originaldokumenten
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durch Dritte mit einem eigenen Lichtbildausweis sowie den Originaldokumenten meldepflichtigen Person
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
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amtlicher Lichtbildausweis
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vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Meldezettel-Formular
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Geburtsurkunde
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bei ausländischer Staatsbürgerinnen/Staatsbürger: Reisepass
Kosten
Für die An-, Ab- oder Ummeldung fallen keine Kosten bzw. Gebühren an.