Die Antragstellung erfolgt bei der Bezirkshauptmannschaft oder der Wohnsitzgemeinde.
Alter Personalausweis vorhanden:
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Alter Personalausweis
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Passbild (35x45mm) nicht
älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
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Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen
Kein Personalausweis, aber ein Reisepass vorhanden:
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Reisepass (max. 5 Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar)
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Passbild (35x45mm) nicht
älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
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Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen
Ein anderer amtlicher Lichtbildausweis ist vorhanden:
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Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/ des Antragstellers
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Geburtsurkunde
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Staatsbürgerschaftsnachweis
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Passbild (35x45mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
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Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen
Gegebenenfalls werden weitere Dokumente benötigt:
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Bei Namensänderung: Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid
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Bei Unklarheiten zur Namensführung/Namensschreibweise/Geburtsort oder ähnliches: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde/
Partnerschaftsurkunde, Namensänderungsbescheid, Staatsbürgerschaftsdokumente
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Bei Eintragung des akademischen Grades
Verleihungsurkunde
Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte
Abschrift mitzubringen.
Bei einem Diebstahl wird eine inländische Diebstahlanzeige benötigt und
beim Verlust des Personalausweises ist eine mündliche Bekanntgabe gegenüber der Passbehörde ausreichend.
Kosten:
Der Personalausweis kostet € 61,50.
Hier können Sie das Antragsformular downloaden.
Quelle: Diese Informationen beruhen zum Teil auf
dem Online-Amtshelfer help.gv.at,
herausgegeben vom österreichischen Bundeskanzleramt. Beachten Sie bitte die Haftungshinweise.