Standesamtliche Trauung anmelden
Wenn Sie sich entschlossen haben standesamtlich zu heiraten, bestellen Sie beim Standesamt das sogenannte „Aufgebot“ (= Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit).
Gültigkeit des Aufgebots:
Das Aufgebot kann frühestens sechs Wochen vor dem gewünschten Hochzeitstermin bestellt werden. Gerne können Sie schon zuvor einen Termin für die standesamtliche Trauung reservieren. Kontaktieren Sie dazu das Standesamt Kitzeck.
Trauzeugen
Mittlerweile sind keine Trauzeugen mehr notwendig. Wenn Sie mit Trauzeugen heiraten möchten, beachten Sie, dass diese volljährig sein müssen.
a. Volljährige, bisher unverheiratete österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger benötigen:
b. Minderjährige, bisher unverheiratete österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger benötigen zusätzlich zu a.:
c. Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger, die bereits verheiratet waren, benötigen zusätzlich zu a.:
d. Ausländische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger:
Hier sind je nach konkretem Fall unterschiedliche Dokumente und Übersetzungen erforderlich. Bitte fragen Sie dazu direkt beim Standesamt Kitzeck an.
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Quelle: Diese Informationen beruhen zum Teil auf dem Online-Amtshelfer help.gv.at, herausgegeben vom österreichischen Bundeskanzleramt. Beachten Sie bitte die Haftungshinweise.